Fischer-Lehrgang 2020
Es wird nur einen Lehrgang in Garßen, Gastst. Zum Lindenhof, Gersnethe 29 geben:
Beginn: Do., 16. April, 19 Uhr
Theoretische Prüfung: Mi., 13. Mai 2020, 19 Uhr
Ausbildungsplan > hier klicken
Anmeldungen ab März in den Angelgeschäften Schmidt, Wienhausen, und Anglersteg, Celle.
Erwachsene: 120 €
Jugendliche: 60 €
Bitte Passbild und Geld zur Anmeldung mitbringen
Termin Gewässerführung:
Samstag, 9.Mai, 14-17 Uhr ab Sportplatz Wienhausen, Schmidt/Rosengart
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Neue App für FV Früh Auf Celle und Pachtgemeinschaft Aller II
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In Zusammenarbeit mit zwei Software-Entwicklern aus Hannover gibt es jetzt die Möglichkeit für die Mitglieder von Früh Auf Celle und Pachtgemeinschaft, die KOSTENLOSE APP "Fangkarte" (Matussek & Könneker) auf das Smartphone herunter zu laden. Hier findet ihr unter "Vereine" den FV Früh Auf Celle und die PG. Nach Antippen des Vereins bekommt ihr eine neue Übersicht über die Daten des Vereins, die Gewässerkarte mit allen Gewässern in Google Maps, eine Liste der Gewässer, Schonzeiten, Gewässerinfos und Dokumente (wie der Entwurf einer neuen Gewässerordnung). Die Google Maps Karte mit unseren Gewässern kann bei eingeschaltetem GPS als Navigation benutzt werden- so weiß man punktgenau, wo Gewässer beginnen, enden oder wo man angeln kann. Tippt man auf ein Gewässer, erhält man z.B. eine Tiefenkarte der Teiche, Gewässerinfos, Fischvorkommen, Schonzeiten usw. Die Android-Version arbeitet mit den drei Strichen oben links, mit denen man zu den Details kommt- beim Apple IPhone ist unten in der Mitte der Button "Vereine", mit dem man zu den Gewässern kommt. Wir möchten euch einmal bitten, diese App auszuprobieren und uns Rückmeldungen zu geben. |
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Angeln in Niedersachsen künftig verboten?

Eine neue Naturschutzrichtlinie sorgt für massiven Protest unter Niedersachsens Anglern. Sie befürchten, dass mit einer neuen Regelung das Angeln an Flüssen in weiten Teilen des Landes unmöglich werden könnte. Ihr Verband droht deshalb schon mit einer Klage gegen geplante Naturschutzverordnung. Dies berichtete am 15.6.2016 die HAZ.
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Fragen nach dem Sportfischer-Pass
Uns erreichen immer wieder folgende Fragen: |
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1. Mein Sportfischer-Pass ist voll- was nun? |
Nach ca. 20 Jahren Mitgliedschaft ist der Pass mit Beitragsquittungen vollgeklebt. Um die Mitgliedschaft nachzuweisen, reicht es, wenn man auf die erste Marke einfach die neueste Marke nur oben anklebt (also am oberen Rand überklebt). |
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2. Wozu brauche ich den Pass? |
In vielen Gewässerordnungen (so auch in der unserer Pachtgemeinschaft Aller II) wird gefordert, dass man einen Ausweis mit sich führt, der ein Lichtbild enthält. Der Sportfischer-Passe könnte hierzu genommen werden. Gleichzeitig ist in ihm auch eingetragen, dass man die Fischerprüfung abgelegt hat. So muss man nicht mehr das Fischerprüfungs-Zeugnis zum Wasser mitnehmen. Will man in Gewässern des Landesverbandes angeln (z.B. Harz-Talsperren), muss man den Sportfischer-Pass beim Lösen der Gastkarte vorweisen. |
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